Brand und Rauchabschlüsse

Zur Abgrenzung und Unterteilung einzelner Gebäudeabschnitte werden Brandschutztüren und -Tore eingesetzt.
Diese werden in verschiedenen Klassen angegeben, die sich nach der Feuerwiderstandsdauer richten: z.B. T30, T60, T90...

In anderen Bereichen werden Rauchschutzabschlüsse verwendet um rauchfreie Bereiche zu schaffen.

Alle diese Türen und Tore sollen im Normalfall während des Betriebes geöffnet sein, um einen problemlosen Betriebsablauf zu gewährleisten.

Dazu setzen wir Feststellanlagen mit automatischer Schließung im Brandfall nach DIBt Norm ein.


 

Komponenten einer Feststellanlage:

Eine Feststellanlage besteht im Wesentlichen aus den folgenden Komponenten:
* Zentrale (Auswertung / Energieversorgung)
* ein oder mehrere optische Rauchmelder bzw. Rauchschalter.
* Feststelleinrichtung (Magnet mit Ankerplatte oder in Gleitschiene, Elektrohydraulischer Türschließer)
Manche Anlagen verfügen auch über Taster zum manuellen Schließen der Tür, z.B. bei der Wartung oder Funktionskontrolle.
Eine Feststellanlage muss vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) zugelassen werden. Die DIBt-Richtlinien legen fest, wie Feststellanlagen geplant, betrieben, abgenommen und gewartet werden sollen.

Unsere Leistungen:

Wir betreuen Sie auch hier in allen Phasen der Errichtung!

 

Von der Planung über den Einbau bis zur Abnahme


Diese Überprüfung muss laut der ZH 1/494 und der Betriebssicherheitsverordnung einmal im Jahr, in regelmäßigen 

Zeitabständen, durch befähigte Fachfirmen stattfinden.

Durch die regelmäßige Wartung Ihrer Brandschutzabschlüsse tragen Sie zur Werterhaltung Ihrer Einrichtung und zur 

Sicherheit Ihrer Mitarbeiter bei.

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